BRENNSTOFFEMISSIONSHANDEL

 

Die Gasversorger bereiten sich intensiv auf den Start des CO2-Handels im Wärmemarkt vor. Sie erwarten viel Arbeit für den Aufbau neuer Strukturen zum Einkauf der Zertifikate, durch Vertragsanpassungen und die Kundenkommunikation. Ab 2021 müssen sogenannte Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen nach dem neuen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) CO2-Emissionsberechtigungen für diese erwerben, damit verteuern sich Gas und Wärme. Anfangs liegt der CO2-Preis im Wärmemarkt - und im Verkehrssektor - bei 25 Euro pro Tonne CO2, bis 2025 steigt er dann auf 55 Euro an.
 
Neues Handelsregister noch unklar
Im Fall der Berliner Gasag werden es bei "normaler Witterung" voraussichtlich rund 4 Mio. Zertifikate sein, die das Unternehmen im nächsten Jahr für den festgesetzten Preis von 25 Euro kaufen muss, sagte ein Gasag-Sprecher. Wie der Kauf vonstattengeht, ist noch offen. "Vertraut sind wir mit dem Herkunfts- und Regionalnachweisregister sowie dem Dena-Biogasregister. Je nach Ausgestaltung des neuen Registers ist dieses Know-how nutzbar", sagte er. Auch der baden-württembergische Gasversorger Erdgas Südwest hofft, nicht bei null anfangen zu müssen. "Wir haben Mitarbeiter, die mit dem Biogasregister vertraut sind und vermuten, dass der Mechanismus ähnlich sein wird." Bisher fehlt aber noch eine klare Definition durch den Gesetzgeber, denn die Durchführungsverordnung zur Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetz steht noch nicht.

Offene Fragen gibt es nicht nur beim Beschaffungsweg, sondern auch beim erforderlichen Volumen. Aktuell fehlen noch finale Aussagen, mit welchem CO2-Faktor Biogas belegt wird. "Wir werden den Bedarf voraussichtlich über die zur Energiesteuer angemeldeten Mengen in den Vorjahren und Jahresabschlüssen sowie Mengenprognosen abschätzen", führte Erdgas Südwest aus. Auch der Oldenburger Regionalversorger EWE hat seinen Zertifikatebedarf "grob abgeschätzt", möchte diesen aber angesichts der rechtlichen Unsicherheiten nicht kommunizieren. Einzelne Versorger kritisieren die im Verordnungsentwurf enthaltenen Fristen. Der nationale Emissionshandel ist nur bis Februar des Folgejahres möglich. Um die Anzahl der benötigten Zertifikate nach dem BEHG festzustellen, muss auf die Berichte des europäischen Zertifikatehandels zurückgegriffen werden. Diese stehen jedoch erst im Mai des Folgejahres zur Verfügung, "was eine korrekte Ermittlung unmöglich macht", kritisierte ein Marktteilnehmer.

 

Offene Fragen bei Kostenweitergabe
In den ersten Entwürfen des BEHG stand noch ein Preis von 10 Euro pro Tonne CO2. Nach breiter Kritik, dass damit jegliche Lenkungswirkung zur CO2-Einsparung ausbleiben würde, einigten sich Bund und Länder auf den höheren Preis von 25 Euro. Bei den Kunden kommen damit zu Beginn vermutlich rund zehn Prozent Mehrkosten an, die dann von Jahr zu Jahr weiter steigen. Die vom Gesetzgeber verursachten Preissteigerungen wollen die Gasversorger möglichst schnell weiterreichen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Im Fall der Grundversorgungsverträge scheint dies vergleichsweise unkompliziert, anders sieht dies bei Sondervertragskunden und bei gewährten Preisgarantien aus. "Unsere Verträge sind weitestgehend mit einer Bruttopreisgarantie ausgestaltet, so dass eine Weitergabe erst nach der ersten Vertragslaufzeit erfolgen kann", erläuterte Erdgas Südwest.

Bei anderen Versorgern läuft hier noch die Prüfung. "Bereits seit einiger Zeit beschäftigen wir uns mit dem BEHG, sind mit Experten dazu in Kontakt und haben geprüft, ob wir dies über unsere Verträge weitergeben können", erläuterte eine Sprecherin des Nürnberger Regionalversorgers N-Ergie. Ins Detail wollte sie aber - wie andere Versorger auch - nicht gehen. EWE sieht bei der offenen Frage der Kostenweitergabe das Bundeswirtschaftsministerium am Zug: "Wie auch die gesamte Branche fordern wir eine rechtliche Klarstellung des Gesetzgebers, dass die Kosten und Aufwendungen weitergegeben werden können." Bei Neuverträgen haben es die Gasversorger dagegen einfacher. So hat die Berliner Gasag bereits neue Klauseln in ihre Verträge hineingeschrieben. Andere befragte Markteilnehmer sind noch nicht soweit.

 

Kundenkommunikation und Emissionsberichte sind aufwendig
Viel Arbeit verursacht der neue CO2-Preis auch in der Kundenkommunikation. Sämtlich Kunden müssen angeschrieben werden, Anzeigenschaltungen mit Inhalt gefüllt werden. Wann die Öffentlichkeitsarbeit startet, steht bei allen befragten Unternehmen noch nicht fest. "Sobald die rechtlichen Unklarheiten beseitigt sind", erklärten die meisten befragten Unternehmen. Weitere Arbeit wartet in puncto Überwachungsplan und den entsprechenden Jahresberichten, die spätestens nach einer zweijährigen Übergangszeit im vollen Umfang stehen müssen. "Um den Erfordernissen des BEHG gerecht zu werden, haben wir eine Projektgruppe gegründet, in der unsere Experten aus den Bereichen Vertrieb, Energiesteuer, Energiebeschaffung, europäischer Emissionshandel und Controlling zusammen an einer Umsetzung arbeiten", erläuterte ein Sprecher des Dresdner Versorgers Drewag. Den ersten Emissionsbericht will das sächsische Unternehmen, das mit einem Jahresbedarf von rund 750.000 Zertifikaten rechnet, voraussichtlich im Mai 2021 fertigstellen. 

Quelle: Michaela Tix/ energate